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   OVG Sachsen, 06.09.2019 - 7 B 167/19   

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https://dejure.org/2019,31041
OVG Sachsen, 06.09.2019 - 7 B 167/19 (https://dejure.org/2019,31041)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.09.2019 - 7 B 167/19 (https://dejure.org/2019,31041)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. September 2019 - 7 B 167/19 (https://dejure.org/2019,31041)
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  • BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 9.19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Verlängerungsentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2019 - 7 B 167/19
    Soweit ein solcher Antrag in der "erneuten" Bitte, in den Verfahren 7 C 6/19.F und 7 C 9/19.F Aktenzugang zu gewähren, gesehen werden könnte, ist diese erstmals im Schriftsatz vom 6. August 2019 und damit nach Erlass des Senatsbeschlusses vom 5. August 2019 erfolgt.9 Mit den Ausführungen zum Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (SächsAGFlurbG) und der Rechtsauffassung, dass ein erkennbares Interesse der Behörde, die Duldung sofort in Vollzug zu setzen, nicht dargelegt worden sei, wendet sich die Anhörungsrüge gegen die Richtigkeit der Rechtsanwendung durch den Senat.
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2019 - 7 B 167/19
    Angriffe gegen die materielle Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung sind für den Erfolg einer Gehörsrüge ohne Belang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 -, juris Rn. 3).4 Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat die Antragstellerin nicht gemäß § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO dargelegt, so dass die Rüge zurückzuweisen ist (§ 152a Abs. 4 Satz 2 VwGO).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2019 - 7 B 167/19
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220, 225 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2019 - 7 B 167/19
    Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. August 2008 - 1 B 3.08 -, juris Rn. 9 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 21.07.2008 - 8 B 26.08

    Überlange Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens als Verstoß gegen Art.

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2019 - 7 B 167/19
    Da er dies versäumt und auch sonst in keiner Weise deutlich gemacht hat, dass er die vom Gericht eingeräumte Gelegenheit zur Stellungnahme wahrnehmen wolle, kann er mit der Gehörsrüge nicht durchdringen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2008 - 8 B 26.08 -, juris Rn. 5).
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